1946 - 1967
In der Zeit von 1944-1946 sind keine Protokolle zu finden. Diese sind wohl unter der SS Herrschaft verloren gegangen oder beschlagnahmt worden. Durch das Kriegsende und deren Folgen wurde die Wehr arg mitgenommen.
Am 23.03.1947 wurde eine Verwaltungsneuaufstellung vorgenommen, es ging wieder langsam aufwärts.
In der Zeit von 1946-1952 waren Neuaufnahmen von 82 Mann zu verzeichnen.
Bei der Währungsreform am 20.06.1948 war die Vereinskasse so gut wie leer. Durch verschiedene Veranstaltungen, konnte der Stand der Vereinskasse wieder gehoben werden.
Zwischen 1949 und 1952 wurde eine Sirene in Mantel angeschafft. Genaueres Datum ist leider nicht herauszulesen.
Auch wurden in der Zeit von 1949-1954 wieder Theateraufführungen veranstaltet. Der Erlös diente zur Beschaffung von Feuerlöschern für die Bevölkerung.
Laut Protokoll vom 21.10.1951 bekam die Manteler Wehr ihren ersten Mannschaftswagen, einen ausrangierten Sanitätswagen von Vohenstrauß, der umgebaut wurde.
Am 12. und 13. Juli 1952 fand das 85 jährige Gründungsjubiläum der Wehr statt. Am Samstagabend fand ein Fackelzug und die Ehrung langjähriger Mitglieder statt. Am Sonntag um 6 Uhr war Weckruf, danach ging es um 8:30 Uhr in die evangelische und anschließend in die katholische Kirche zum Gottesdienst. Mittags war ein Standkonzert auf dem Marktplatz. Nachmittags der Festzug durch den Ort zur Moritzkirche, an der sich auch der Festplatz befand. Die Weidener Feuerwehr war damals nicht anwesend, und hat auch die Patenschaft nicht mehr anerkannt. Diese wurde aber kurz darauf wieder erneuert. Genaueres ist nicht festgehalten.
Aus dem Protokoll vom 11.01.1953 geht folgendes hervor:
1. Eine Uniformbluse (Uniformjacke) kommt auf 63 DM. Der Verein zahlt für den Stoff 23 DM. Macherlohn mit Zubehör ist vom Mitglied zu zahlen. Der Wertanteil am Uniformstoff (23 DM) ist Eigentum der Freiwilligen Feuerwehr, dieser erniedrigt sich nach 5jähriger Dienstzeit und wird vom Ausschuß von Fall zu Fall festgesetzt. Will ein Mitglied, daß die Uniform sein Eigentum ist, so kann es jederzeit den Wertanteil beim Verein begleichen.
2. Der Ausschuß beschloß bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst: Das erstemal: Schriftliche Verwarnung Das zweitemal: 1 DM Geldstrafe Das drittemal: Ausschluß aus dem Verein. Es muß unbedingt mehr Wert auf Disziplin gelegt werden.
1955 wurde eine neue TS 8/8 mit VW-Motor angeschafft, die später in das LF 8 integriert wurde. Heute dient diese TS 8/8 noch zu Ausbildungszwecken dem Landkreis Neustadt/WN für Maschinistenlehrgänge. Der Unterbau dieser Spritze steht noch komplett einsatzbereit mit allen Schläuchen und Zubehör im Ortsteil Rupprechtsreuth im Feuerwehrschuppen.
Mit Anschaffung einer TS 6/6 1956 war die Wehr sehr gut ausgerüstet.
Am 13.04.1957 fand im Ortsteil Rupprechtsreuth eine Generalversammlung statt.
Die Handdruckspritze von 1893 wurde der Ortslöschgruppe Rupprechtsreuth mit Feuerwehrschuppen feierlich übergeben.
1959 wurde der Kameradschaftsabend erstmals abgehalten.
1960 der Silvesterball mit 6 Gegenstimmen abgeschafft, nachdem wiederholt mehr Ausgaben als Einnahmen zu verbuchen waren. Bis dahin hatte der Silvesterball schon seit Anfang 1900 große Tradition.
Der damalige Mannschaftswagen fiel leider 1960 endgültig dem Zahn der Zeit zum Opfer, so rückte die damalige Mannschaft mit Traktoren und Fahrrädern, bzw. vereinzelt mit dem privat PKW zum Brandherd aus.
1964 wurde die Einsatzbereitschaft der Wehr durch die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges LF 8, daß am 5.11.1964 in Mantel eintraf, gefördert.
1964 wurde auch erstmals der Sterbegeldbeitrag beschlossen und erhoben. Dieser belief sich damals auf 0,20 Pf.
Die Trennung von Aktiv und Verein wurde am 07.02.1964 schriftlich festgelegt, somit hatte Vorstand und Kommandant seine jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche.
Am 08.08.1965 fand die Einweihung der neuen Feuerwehrgarage (altes Feuerwehrhaus bis 1987) und des LF 8 statt.
Am 24.04.1966 fand eine Verwaltungsratsitzung mit der Vorstandschaft des Kriegervereins statt. Dabei ging folgender Beschluß hervor: Bei Beerdigung eines Kameraden, der bei beiden Vereinen war, teilen sich die Vereine die Musikkosten. Die Musik wird von der Feuerwehr bestellt und bezahlt, der Anteil des Kriegervereins wird durch diesen an die Feuerwehr zurückerstattet. Bei Beerdigung eines Kameraden, der nur bei einem der beiden Vereine Mitglied war, ist jeder Verein selbst dafür verantwortlich. Diese Regelung gilt bis heute.
Am 02.10.1966 wurde der Pulverlöscher P250 feierlich mit Weihe und Vorführung unserer Wehr übergeben.
Vom 07.-09.07.1967 feierte die Wehr mit dem Kreisfeuerwehrtag ihr 100 jähriges Gründungsjubiläum. Es wurde eigens vom Chorregent A. Pfaffenzeller ein Mantler Feuerwehr-Marsch komponiert, den er auch selbst dirigiert hat.